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BÜROGEMEINSCHAFT

Die Rechtsanwälte von Gerber & Gerber sind in Form einer Bürogemeinschaft organisiert. Im Gegensatz zu einer „normalen“ Sozietät teilen sich die in Bürogemeinschaft verbundenen Rechtsanwälte die Kanzleiräumlichkeiten, sowie die anfallenden laufenden Kosten, arbeiten darüber hinaus aber selbstständig und vollkommen unabhängig nebeneinander.

In der Praxis bedeutet das: Sie mandatieren ausschließlich einen Rechtsanwalt, mit dem Sie zu tun haben, nicht die anderen Kollegen. Der beauftragte Anwalt ist Ihr fester Ansprechpartner, übernimmt Ihre Interessenvertretung, die damit einhergehende Verantwortung und stellt Ihnen dann auch die angefallenen Kosten in Rechnung.

Die Beauftragung eines Anwalts aus unserer Bürogemeinschaft bietet für Sie dabei nennenswerte Vorteile: Sie haben einen konkreten Ansprechpartner, der Verantwortung für Ihr Mandat übernimmt und profitieren gleichzeitig vom gesamten Know-how der Bürogemeinschaft.

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